Rechtsprechung
BVerwG, 13.03.1980 - 1 B 53.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 16.10.1979 - 995 - I/78
- BVerwG, 13.03.1980 - 1 B 53.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78
Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 1 B 53.80
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es, wie hier, von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt bzw. angeregt hat, obgleich sie es hätte tun können (BVerwG, Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]). - BVerwG, 01.06.1965 - I C 118.62
Anerkennung eines Antragsstellers als Flüchtling im Sinne der Genfer Konvention - …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 1 B 53.80
Hiermit legt der Kläger eine grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht dar, da schon in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juni 1965 - BVerwG 1 C 118.62 - ausgeführt ist, es seien Fälle der Verfolgung denkbar, die zwar nicht vom Staat selbst ausgehen, auch von diesem bewußt nicht geduldet werden, aber in denen aus anderen Gründen der Staat den notwendigen Schutz nicht gewähren kann.
Rechtsprechung
OVG Berlin, 28.10.1981 - 1 B 53.80 |
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Verfahrensgang
- OVG Berlin, 28.10.1981 - 1 B 53.80
- BVerwG, 29.01.1982 - 7 B 31.82